| Der Briefwahlvorstand überprüft, ob die Wahlscheine alle leserlich unterschrieben sind.
|
| Öffnung der Wahlbriefe und Stimmzettelumschläge. Die Stimmzettel werden aus dem blauen Stimmzettelumschlag genommen und lose in die Wahlurne geworfen.
|
| Der Briefwahlvorstand ist für die Zulassung der Wahlbriefe zuständig. Die Wahlbriefe werden dazu geöffnet, der darin liegende Wahlschein geprüft und - sofern der Wahlschein gültig ist - der Stimmzettelumschlag letztlich ungeöffnet in die Wahlurne eingeworfen.
|
| Entgegennahme der noch bis 18.00 Uhr eingehenden Wahlbriefe für den jeweiligen Briefwahlbezirk.
|
| Der Briefwahlvorstand sortiert die Wahlscheine alphabetisch.
|