Fahrtkosten
Fahrtkosten, die durch den Wahlhelfereinsatz entstehen, sind bereits mit der Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) abgegolten.
Fahrtkosten, die durch den Wahlhelfereinsatz entstehen, sind bereits mit der Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) abgegolten.