Bekanntmachungen, öffentliche
Das jeweilige Wahlgesetz (bspw. Bundeswahlgesetz, Landeswahlgestz etc.) sieht vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen, damit jeder Wahlberechtigte Zugang zu diesen Kenntnissen hat.
Regelung zur Europawahl:
Das Europawahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Zeit und Ort der Sitzung des Stadtwahlausschusses (zur Ergebnisfeststellung)
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Das Kommunalwahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Zeit und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis