Regelung zur Landtagswahl:
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlkreisbewerbern (Erststimmen) verpackt. Hierzu liegen diverse Verpackungsmaterialien (Versandumschläge, Etiketten für die Beschriftung etc.) bereit. Stimmzettel, auf denen keine Erststimme abgegeben wurde, werden sortiert nach der Zweitstimme (Parteien) verpackt. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen. Alle Stimmzettelpakete sowie die übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungskarten, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden letztlich wieder dem Wahlamt übergeben.
Wichtig: Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.
Regelung zur Europawahl:
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlvorschlägen (Parteien) verpackt. Hierzu liegen diverse Verpackungsmaterialien (Versandumschläge, Etiketten für die Beschriftung etc.) bereit. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen. Alle Stimmzettelpakete sowie die übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungskarten, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden letztlich wieder dem Wahlamt übergeben.
Wichtig: Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlvorschlägen (Parteien) verpackt. Hierzu liegen diverse Verpackungsmaterialien (Versandumschläge, Etiketten für die Beschriftung etc.) bereit. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen. Alle Stimmzettelpakete sowie die übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungskarten, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden letztlich wieder dem Wahlamt übergeben.
Wichtig: Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.
Regelung zur Bundestagswahl:
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlkreisbewerbern (Erststimmen) verpackt. Hierzu liegen diverse Verpackungsmaterialien (Versandumschläge, Etiketten für die Beschriftung etc.) bereit. Stimmzettel, auf denen keine Erststimme abgegeben wurde, werden sortiert nach der Zweitstimme (Parteien) verpackt. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen. Alle Stimmzettelpakete sowie die übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungskarten, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden letztlich wieder dem Wahlamt übergeben.
Wichtig: Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.