Die Beisitzer sind Mitglieder im Wahlvorstand. Je Wahlvorstand werden mindestens drei Beisitzer benannt. Sie assistieren dem Schriftführer und dem Wahlvorsteher, das bedeutet, sie erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben. Dazu zählen beispielsweise das gemeinsame Einrichten des Wahlraums sowie alle anfallenden Tätigkeiten rund um die Wahlhandlung und bei der Stimmenauszählung. Aus ihrem Kreis wird zudem ein stellvertretender Schriftführer bestimmt.