Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) bezeichnet den Zeitraum, für den die Abgeordneten eines Parlaments gewählt werden. Unter besonderen Umständen (vorzeitige Auflösung des Parlaments) kann sich die Wahlperiode verkürzen. Die Dauer der Wahlperiode unterscheidet sich von Parlement zu Parlament.
Regelung zur Europawahl
Eine Legislaturperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Der Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen sowie der Oberbürgermeister werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.