Hauptwohnung

Regelung zur Landtagswahl: 

Bei Personen, die innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung Hauptwohnung, in der sich die Person gewöhnlich (im Alltag) aufhält. Dies muss der jeweiligen Meldebehörde mitgeteilt werden. Nur im Wahlkreis/Stimmbezirk der Hauptwohnung ist die Person wahlberechtigt.

Regelung zur Europawahl: 

Bei Personen, die innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung Hauptwohnung, in der sich die Person gewöhnlich (im Alltag) aufhält. Dies muss der jeweiligen Meldebehörde mitgeteilt werden. Nur im Wahlkreis/Wahlbezirk der Hauptwohnung ist die Person wahlberechtigt.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Bei Personen, die innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung Hauptwohnung, in der sich die Person gewöhnlich (im Alltag) aufhält. Dies muss der jeweiligen Meldebehörde mitgeteilt werden. Nur im Wahlkreis/Stimmbezirk der Hauptwohnung ist die Person wahlberechtigt.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Bei Personen, die innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung Hauptwohnung, in der sich die Person gewöhnlich (im Alltag) aufhält. Dies muss der jeweiligen Meldebehörde mitgeteilt werden. Nur im Wahlkreis/Wahlbezirk der Hauptwohnung ist die Person wahlberechtigt.