Wahlvorschläge (Kreiswahlvorschläge)
Als Kreis-/Wahlvorschläge werden die zur Wahl im jeweiligen Wahlkreis antretenden Bewerber bezeichnet. Bei Landes- und Bundeswahlen sind das folglich die Kandidaten, die mit der Erststimme gewählt werden können.
Kreis-/Wahlvorschläge können sowohl von Parteien und Wählergruppen als auch von Einzelbewerbern bis zum gesetzliche festgelegten Stichtag, 18.00 Uhr, in einer vorgeschriebenen Form beim Kreis-/Wahlleiter eingereicht werden.
Regelung zur Europawahl:
Wahlvorschläge müssen von Parteien oder politischen Vereinigungen 83. Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Bundeswahlleitung eingereicht werden.
Regelungen zu den Kommunalwahlen:
Wahlvorschläge müssen von Parteien, politischen Vereinigungen oder Einzelbewerbern 59. Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung eingereicht werden.