Wahlraum
Aufgrund der Pandemielage ist der Ablauf geringfügig anders als nach den kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehen!
Die Einrichtung des Wahlraums könnte wie vorstehend dargestellt aussehen:
- Ausgabe des Stimmzettels an den Wähler (ggf. unter Vorlage/Prüfung der Wahlbenachrichtigung).
- Ankreuzen des Stimmzettels in der Wahlkabine durch den Wähler.
- Überprüfung der Wahlberechtigung durch den Schriftführer (Abgleich der Angaben auf der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises mit dem Wählerverzeichnis).
- Einwurf des gefalteten Stimmzettels in die Wahlurne durch den Wähler und Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis durch den Schriftführer.