Verpacken der Wahlunterlagen
Hinweis
Die Lernplattform wird derzeit noch für die Kommunalwahlen 2020 in einzelnen Bereichen überarbeitet und aktualisiert.
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlvorschlägen (Parteien) verpackt. Hierzu liegen diverse Verpackungsmaterialien (Versandumschläge, Etiketten für die Beschriftung etc.) bereit. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen. Alle Stimmzettelpakete sowie die übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungskarten, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden letztlich wieder dem Wahlamt übergeben.
Wichtig: Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.
Nach Abschluss des Wahlgeschäfts werden die Stimmzettel geordnet nach Wahlvorschlägen (Parteien) verpackt. Hierzu liegen diverse Verpackungsmaterialien (Versandumschläge, Etiketten für die Beschriftung etc.) bereit. Ungekennzeichnete und ungültige Stimmzettel werden separat verpackt, genauso wie eingenommene Wahlscheine. Dann werden die Pakete mit Siegeln verschlossen. Alle Stimmzettelpakete sowie die übrigen Unterlagen wie Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungskarten, nicht benutzte Stimmzettel, Schlüssel der Urnen etc. werden letztlich wieder dem Wahlamt übergeben.
Wichtig: Die Form der Übergabe ist in den Städten unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zum Verpacken der Stimmzettel und zur Rückgabe der Wahlunterlagen können die Wahlvorstände dem Leitfaden entnehmen.