Wahlorgane

Wahlorgane gibt es auf unterschiedlichen Ebenen, wobei sie immer kleingliedriger werden. Sie dienen der vollkommenen Neutralität des Wahlverfahrens, sind größtenteils unabhängig sowie weisungsfrei und mit besonderen Zuständigkeiten ausgestattet.

Regelung zur Landtagswahl: 

Wahlorgane sind auf der Landesebene der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss.

Für den Wahlkreis sind dies der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Stimmbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.

Regelung zur Europawahl: 

Wahlorgane sind auf der Bundesebene der Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss, auf Länderebene für jedes Land der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss.

Auf der Ebene der Kommunen sind dies der Stadtwahlleiter und der Stadtwahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Die Wahlorgane zu den Kommunalwahlen beginnen auf der jeweiligen Landesebene beim Landeswahlleiter und Landeswahlausschuss.

Auf der Ebene der Kommunen sind dies der Wahlleiter und der Wahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Wahlorgane sind auf der Bundesebene der Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss, auf Länderebene für jedes Land der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss.

Für jeden Wahlkreis sind dies der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.