Abgeordnete

Regelung zur Landtagswahl: 

Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Landtags (MdL).

Abgeordnete werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind als Vertreter des Volkes des Landes Nordrhein-Westfalen weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).

Regelung zur Europawahl: 

Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Europäischen Parlaments (Europaabgeordneter/Europaparlamentarier).

Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Ein Abgeordneter im Kommunalrecht wird als Stadtrat (Stadtverordneter) bezeichnet.

Die Wahl der Stadträte (Mitglieder im Rat der Stadt) erfolgt alle fünf Jahre.

Damit die Wahl- und Amtsperioden sowie die Wahltermine der Räte bzw. der Bürgermeister und Landräte gekoppelt sind, beträgt die Dauer der Wahlperiode der im Mai 2014 gewählten Vertretungen sechs Jahre (und endet am 31. Oktober 2020). Ab 2020 werden dann auch die Bürgermeister und Landräte am Tag der Kommunalwahl gewählt.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Ein Abgeordneter ist ein Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB).

Abgeordnete werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat).